Zunächst ist festzuhalten, dass dies bedeutet, dass gegen Sie ermittelt wird.
Sie sollten zunächst wissen, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind den Termin bei der Polizei wahrzunehmen. Es empfiehlt sich an der Stelle sogar diesen Termin nicht wahrzunehmen und zunächst zu dem Vorwurf keinerlei Stellung zu nehmen. Lediglich persönliche Angaben wie Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, sind notwendige Angaben. Wir empfehlen daher an den Vorladungstermin gegenüber der Polizei abzusagen und mitzuteilen, dass eine Stellungnahme gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem Anwalt noch erfolgen kann. Es sollte keine Kommunikation mit der Polizei erfolgen, bevor nicht eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten genommen hat.
Falls Sie uns beauftragen, übernehmen wir hierbei auch gerne den Erstkontakt mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft und damit verbunden auch die Absage des Vorladungstermins. Nach erfolgter Akteneinsicht kann sodann besprochen werden, ob eine Stellungnahme zur Sache erfolgen soll oder nicht.