Ihr Anwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht in Berlin

Die Kanzlei

MIT ERFAHRUNG UND EXPERTISE AN IHRER SEITE

Sie als Mandant stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir legen großen Wert darauf, Sie umfassend über Chancen und Risiken zu informieren. Unsere Beratung erfolgt bundesweit und in mehreren Sprachen Mandantenzufriedenheit wird bei uns groß geschrieben.

Wir zeichnen uns durch zügiges Arbeiten sowie unser Engagement und unsere Zuverlässigkeit aus. Wir setzen uns für Sie und Ihre Interessen ein.

Häufige Fragen

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Teilen Sie gerne mit, wann es Ihnen zeitlich passt. Im besten Fall mit Alternativterminen. Alternativ können Sie einfach zu den Öffnungszeiten anrufen.

Was sollte ich zum Beratungsgespräch mitbringen?

Alle Unterlagen, die für Ihren jeweiligen Sachverhalt bzw. Fall relevant sein könnten. Bringen Sie im Zweifel lieber mehr mit als zu wenig.

Bietet Ihre Kanzlei auch Rechtsberatung in anderen Sprachen an?

Die Beratung kann bei Bedarf auch in türkischer Sprache erfolgen.

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    Über uns

    Unsere Kanzlei geht Ihre rechtlichen Anliegen mit großer Sorgfalt, umfassendem Fachwissen und hohem Einsatz nach.

    Kundenstimmen

    HAUPTSITZ

    Friedbergstraße 45
    14057 Berlin

    TELEFON

    030 255 64 5 63
    0157 578 30 202

    MAIL

    office@kanzlei-akkurat.de

    Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten?

    Zunächst ist festzuhalten, dass dies bedeutet, dass gegen Sie ermittelt wird.

    Sie sollten zunächst wissen, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind den Termin bei der Polizei wahrzunehmen. Es empfiehlt sich an der Stelle sogar diesen Termin nicht wahrzunehmen und zunächst zu dem Vorwurf keinerlei Stellung zu nehmen. Lediglich persönliche Angaben wie Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, sind notwendige Angaben. Wir empfehlen daher an den Vorladungstermin gegenüber der Polizei abzusagen und mitzuteilen, dass eine Stellungnahme gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem Anwalt noch erfolgen kann. Es sollte keine Kommunikation mit der Polizei erfolgen, bevor nicht eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten genommen hat.

    Falls Sie uns beauftragen, übernehmen wir hierbei auch gerne den Erstkontakt mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft und damit verbunden auch die Absage des Vorladungstermins. Nach erfolgter Akteneinsicht kann sodann besprochen werden, ob eine Stellungnahme zur Sache erfolgen soll oder nicht.

    Haben Sie als Zeuge eine Vorladung erhalten?

    Als Zeuge sind sie grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu machen. Einer Vorladung muss jedoch nur gefolgt werden, wenn diese von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist. Wie bei jedem Grundsatz gib es auch hier Ausnahmen von der Pflicht als Zeuge aussagen zu müssen. Es muss hierbei geprüft werden, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Auch hier wäre es ratsam eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

    Sie können sich auch diesbezüglich jederzeit gerne bei uns melden.

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    IHR RECHT IST UNSER ANLIEGEN.

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