Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Doch gerade in Situationen, in denen das Arbeitsverhältnis in Gefahr gerät, ist es für Arbeitnehmer besonders wichtig, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Sie benötigen eine rechtliche Beratung? Kontaktieren Sie uns noch heute.

Der Arbeitsvertrag als Fundament des Arbeitsverhältnisses

Für ein Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag das Fundament. Durch diesen verpflichtet sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Erbringung von Arbeitsleistungen gegen die Zahlung einer Vergütung. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers werden in erster Linie durch den Arbeitsvertrag bestimmt. Dabei können die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis nach ihrer freien Vereinbarung gestalten. Der Arbeitsvertrag beinhaltet üblicherweise Regelungen zur Arbeitszeit, Probezeit, Befristung, Urlaub, Verschwiegenheitspflicht sowie zu Nebentätigkeitsverboten. Für den Fall, dass Regelungen nicht im Arbeitsvertrag festgelegt wurden, gelten gesetzliche Bestimmungen, allen voran, die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis kann bei einer Befristung durch Zeitablauf enden. Ansonsten kann ein Arbeitsverhältnis durch (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung beendet werden. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen.

Die Kündigungsschutzklage

Sollte es zu einer Kündigung kommen, besteht die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Dabei handelt es sich um eine der häufigsten und bedeutendsten rechtlichen Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht. Bei der Kündigungsschutzklage handelt es sich um eine Feststellungsklage, die der Arbeitnehmer nach dem Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber vor dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht erhebt, um feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist und es demnach fortgeführt wird. Wichtig ist dabei, die Frist von 3 Wochen zu beachten. Sollte die Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung verstreichen, ist ein gerichtliches Vorgehen gegen die Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen

Gegebenenfalls hat der Arbeitgeber einen bestehenden Betriebsrat vor der Kündigungserklärung über die Kündigung zu unterrichten und muss eventuell dessen Zustimmung einholen oder ihn anhören.

Kündigungsschutzgesetz und seine Voraussetzungen

Grundsätzlich bestimmt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besondere Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung, die der Arbeitgeber einhalten muss, sofern der Arbeitnehmer länger als 6 Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt war und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat (bei einer Belegschaft, die vor 2004 beschäftigt war, liegt die Grenze bei 5 Mitarbeitern). Sollten Teilzeitkräfte beschäftigt sein, wird die Quote entsprechend angerechnet. Auszubildende werden nicht berücksichtigt.

Kündigungsgründe und Sonderkündigungsschutz

Sofern der Kündigungsschutz greift, muss der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung begründen. Es wird hierbei zwischen verhaltensbedingtem, betriebsbedingtem oder personenbedingtem Kündigungsgrund unterschieden. Es gibt darüber hinaus noch Arbeitnehmer, die sich in besonderen Situationen befinden und entsprechend einen Sonderkündigungsschutz genießen. Hierzu zählen beispielsweise schwangere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Elternzeit.

Handlungsempfehlung bei Kündigung

Falls Sie demnach Ihre Kündigung für nicht fair erachten oder Zweifel daran haben, dass Ihre Kündigung nicht begründet gewesen ist, sollten Sie nicht lange zögern. Wie beschrieben, haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um gegen diese Kündigung vorzugehen. Falls Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, freue ich mich Sie dabei beraten und unterstützen zu können. Melden Sie sich hierfür schnellstmöglich bei mir.

Häufige Fragen

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Teilen Sie gerne mit, wann es Ihnen zeitlich passt. Im besten Fall mit Alternativterminen. Alternativ können Sie einfach zu den Öffnungszeiten anrufen.

Was sollte ich zum Beratungsgespräch mitbringen?

Alle Unterlagen, die für Ihren jeweiligen Sachverhalt bzw. Fall relevant sein könnten. Bringen Sie im Zweifel lieber mehr mit als zu wenig.

Bietet Ihre Kanzlei auch Rechtsberatung in anderen Sprachen an?

Die Beratung kann bei Bedarf auch in türkischer Sprache erfolgen.

Kontakt aufnehmen

    Über uns

    Unsere Kanzlei geht Ihre rechtlichen Anliegen mit großer Sorgfalt, umfassendem Fachwissen und hohem Einsatz nach.

    Kundenstimmen

    HAUPTSITZ

    Friedbergstraße 45
    14057 Berlin

    TELEFON

    030 255 64 5 63
    0157 578 30 202

    MAIL

    office@kanzlei-akkurat.de

    KANZLEI AKKURAT

    IHR RECHT IST UNSER ANLIEGEN.

    Rechtsgebiete

    Kontaktinformationen

    030 255 64 5 63
    0157 57830202

    office@kanzlei-akkurat.de

    Mo. - Fr.: 10:00 - 17:00

    © 2024 - Kanzlei-Akkurat.de