Schulplatzklage in Berlin

Was Sie tun können, wenn Ihr Kind keinen Schulplatz bekommen hat?

Jedes Jahr erhalten zahlreiche Eltern in Berlin unerwartet die Absage für den gewünschten Schulplatz ihres Kindes. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch das endgültige Aus für Ihren Wunschplatz. Welche rechtlichen Optionen bestehen, um doch noch einen Schulplatz an Ihrer Wunschschule zu erhalten, und wie stehen die Chancen einer Schulplatzklage? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Ablehnung des Schulplatzes: Was sind die ersten Schritte?

Hat Ihr Kind keinen Platz an Ihrer bevorzugten Schule in Berlin bekommen, erhalten Sie zunächst einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Wichtig ist nun, schnell zu handeln, um keine Fristen zu verpassen.

Widerspruch einlegen – eine unverzichtbare Maßnahme

Der erste notwendige Schritt nach Erhalt der Ablehnung ist ein formeller Widerspruch. Dieser Widerspruch ist zwingend erforderlich, da Sie ansonsten sämtliche weiteren Möglichkeiten, einen Platz zu erhalten, verspielen könnten. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung erfolgen.

Im Widerspruchsverfahren prüft das Schulamt erneut die Entscheidung. Ein erfahrener Schulrechtsanwalt kann dabei helfen, eventuelle Fehler im Vergabeverfahren aufzudecken und Ihre Chancen entscheidend verbessern.

Typische Fehler im Vergabeverfahren und ihre Folgen

Die Vergabe der Schulplätze in Berlin unterliegt klaren, rechtlich festgelegten Vorgaben. Dennoch kommt es in der Praxis regelmäßig zu Fehlern, etwa bei der Gewichtung bestimmter Kriterien oder der korrekten Bearbeitung der Anträge. Häufige Fehler sind beispielsweise:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Berücksichtigung individueller Kriterien.

  • Fehler bei der Berechnung der Kapazität und verfügbaren Plätze.

  • Versäumnisse beim Auswahlverfahren selbst (z. B. Fristen oder Dokumentationspflichten).

Werden solche Fehler durch einen Anwalt für Schulrecht aufgedeckt, stehen Ihre Chancen gut, doch noch einen zusätzlichen Schulplatz zu erhalten. 

Widerspruchsverfahren oder sofort Schulplatzklage?

Das Widerspruchsverfahren stellt immer die erste Stufe des Vorgehens dar. Dabei erhält Ihr Anwalt bereits Akteneinsicht und prüft, ob Fehler im Verfahren aufgetreten sind.

Sollte Ihr Widerspruch keinen Erfolg haben oder falls die Behörde nicht rechtzeitig reagiert, haben Sie die Möglichkeit, direkt gerichtlich aktiv zu werden. Hierfür reichen Sie eine sogenannte Schulplatzklage beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Wann ist ein Eilantrag sinnvoll?

Da Widerspruchsverfahren oft zeitintensiv sind, kann es mehrere Wochen oder Monate dauern, bis eine endgültige Entscheidung fällt. Möchten Sie vermeiden, dass Ihr Kind zu Schuljahresbeginn ohne Platz an Ihrer Wunschschule dasteht, empfiehlt sich ein paralleler gerichtlicher Eilantrag.

In einem Eilverfahren entscheidet das Gericht kurzfristig und schriftlich über die Vergabe des Schulplatzes – ohne mündliche Verhandlung. Ein erfahrener Anwalt für Verwaltungs- und Schulrecht kann den idealen Zeitpunkt einschätzen, um maximale Erfolgsaussichten sicherzustellen.

Wie genau läuft eine Schulplatzklage ab?

Welche Phasen können vorliegen:

  1. Akteneinsicht: Ihr Anwalt beantragt Akteneinsicht beim zuständigen Amt, um eventuelle Fehler im Verfahren zu ermitteln.

  2. Prüfung der Erfolgsaussichten: Nach Einsichtnahme wird gemeinsam mit Ihnen geklärt, ob ein gerichtliches Eilverfahren aussichtsreich ist.

  3. Eilantrag: Ihr Anwalt stellt beim Verwaltungsgericht Berlin den Antrag im Eilverfahren, um rasch eine Entscheidung zu erhalten.

  4. Gerichtliche Entscheidung: Das Gericht entscheidet kurzfristig über die Zuweisung des Schulplatzes.

Welche Erfolgsaussichten hat eine Schulplatzklage?

Die Erfolgschancen hängen maßgeblich von individuellen Faktoren ab – insbesondere davon, ob im Auswahlverfahren Fehler nachgewiesen werden können. Grundsätzlich gilt:

Je eindeutiger Verfahrensfehler dokumentiert werden, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg.

Ein Anwalt, der im Schulrecht erfahren ist, verbessert Ihre Chancen deutlich, da er genau weiß, welche Fehler häufig passieren und wie diese überzeugend geltend gemacht werden.

Fazit: Mit Unterstützung eines Schulrechtsanwalts die Chancen maximieren

Die Schulplatzklage bietet eine realistische Chance, doch noch den begehrten Platz an Ihrer Wunschschule zu erhalten. Um Fristen und wichtige rechtliche Schritte korrekt einzuhalten, sollten Sie frühzeitig die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Ich unterstütze Sie gerne umfassend und berate Sie kompetent bei Ihrem Anliegen. Von der Prüfung der Erfolgsaussichten bis hin zur Vertretung vor dem Verwaltungsgericht – gemeinsam maximieren wir Ihre Chancen, damit Ihr Kind möglichst bald an der gewünschten Schule starten kann.

Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihr Anliegen zu besprechen und eine individuelle Einschätzung zu erhalten!

Häufige Fragen

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Teilen Sie gerne mit, wann es Ihnen zeitlich passt. Im besten Fall mit Alternativterminen. Alternativ können Sie einfach zu den Öffnungszeiten anrufen.

Was sollte ich zum Beratungsgespräch mitbringen?

Alle Unterlagen, die für Ihren jeweiligen Sachverhalt bzw. Fall relevant sein könnten. Bringen Sie im Zweifel lieber mehr mit als zu wenig.

Bietet Ihre Kanzlei auch Rechtsberatung in anderen Sprachen an?

Die Beratung kann bei Bedarf auch in türkischer Sprache erfolgen.

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